Diensträder für Angestellte und Selbständige - mittels Steuerersparnis günstig zum neuen Rad
Mit dem Fahrrad oder Ebike statt Auto zur Arbeit – das ist nicht nur gesund, macht Spaß sondern spart oft auch Zeit und natürlich Geld. Auch für alltägliche Besorgungen, in der Freizeit oder im Urlaub steigen immer mehr Menschen aufs Zweirad. Und viele Arbeitgeber fördern das, indem sie ihren Mitarbeitern ein „Dienstrad“ ermöglichen.
Das heisst: die Mitarbeiter können sich bei einem Fahrradhändler ein Fahrrad oder Pedelec aussuchen und bezahlen die Leasingrate über ihr Gehalt. Dadurch wird das Rad in der Regel zwischen 20% und 40% günstiger.
Das funktioniert genauso wie die Gehaltsumwandlung beim Dienstwagen (die sogenannte 1%-Regel): der Arbeitgeber least das Rad über einen Leasinganbieter (z.B. JobRad oder BusinessBike) und überlässt es seinem Angestellten für berufliche wie private Nutzung. Die Leasingrate wird vorm Versteuern vom Gehalt abgezogen, so spart der Arbeitnehmer Steuern. Versteuert werden muss der sogenannte geldwerte Vorteil. Der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber hält sich dabei in Grenzen und darüber hinaus entstehen für ihn keine Kosten.
Nach dem Ende der Leasinglaufzeit (für gewöhnlich 36 Monate) besteht bei den meisten Leasinganbietern die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer das Rad zum Restwert von in der Regel 17% abkauft.
Weitere Informationen zum Thema Leasing – auch für Selbständige – erhalten Sie auf den Homepages der Leasinganbieter (siehe unten) oder bei uns im Laden. Sprechen Sie uns gerne auch an, wenn Sie sich für ein Dienstrad interessieren, ihr Arbeitgeber aber bislang kein solches Angebot macht, oder wenn Sie, als Arbeitgeber, sich dafür interessieren, das Dienstrad-Konzept in Ihrem Unternehmen einzuführen.